Regelwerk
Hier könnt ihr euch über alle wichtigen Regeln und Verordnungen informieren, die in unserem Kleingärtnerverein gelten.
Hier ist eine übersichtliche Zusammenfassung der wesentlichen Regeln und Hinweise für Mitglieder des Kleingärtnervereins „Schwärzetal“ Eberswalde, basierend auf der offiziellen Gartenordnung des Bezirksverbands (Stand 2024) und der ergänzenden Vereinsordnung des KGV Schwärzetal:
🌱 Grundlagen & Gemeinschaft
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Die Gartenordnung ist verbindlich und Teil jedes Pachtvertrags.
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Gegenseitige Rücksichtnahme, kameradschaftliche Hilfe und ein respektvoller Umgang sind erwünscht.
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Gemeinschaftseinrichtungen sind schonend zu behandeln. Schäden müssen gemeldet und ggf. ersetzt werden.
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Jeder Pächter muss sich an gemeinschaftlicher Arbeit beteiligen (oder Ausgleich zahlen).
🌿 Nutzung des Gartens
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Mindestens 1/3 der Fläche muss für Obst und Gemüse (nicht erwerbsmäßig) genutzt werden.
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Gärten dürfen individuell gestaltet werden – im Einklang mit Umwelt und Nachbarn.
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Das Halten und Züchten von Hunden/Katzen ist im Garten nicht erlaubt. Mitgebrachte Tiere dürfen nicht allein im Garten bleiben.
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Bienenhaltung ist nur mit Genehmigung des Vorstands erlaubt.
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Kleintierhaltung nur in Ausnahmefällen (z. B. Altregelung vor 1990), immer in geringem Umfang.
🏡 Bauen im Garten
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Nur ein Baukörper erlaubt (Laube bis 24 m² inkl. überdachtem Bereich, max. 3,50 m Höhe je nach Dachform, nur Holz).
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Zulässig (mit Genehmigung): kleines Gewächshaus, Sitzplätze ohne Versiegelung, Spielgeräte (Trampolin max. 1,30 m), Hochbeet etc.
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Nicht erlaubt: zweite Baukörper, Garagen, Carports, Stellplätze, massive Bauweise.
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Grenzabstand: mindestens 1 m für alle Bauwerke und Pflanzen.
🚗 Fahrzeuge & Parken (laut Ergänzung KGV Schwärzetal)
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Kein Parken in der Anlage oder Parzelle erlaubt – Ausnahme: Vereinsparkplatz am westlichen Tor.
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Befahren nur zum Be-/Entladen in Schrittgeschwindigkeit, am Wochenende (Sa 13 Uhr bis So 18 Uhr) grundsätzlich verboten.
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Ein-/Ausfahrten sind Rettungswege und immer freizuhalten.
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Tore sind nach jeder Nutzung zu schließen; Zugangstüren nachts verschlossen halten.
🧘♂️ Ruhezeiten & Lärm
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Ruhezeiten:
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Werktags: 13–15 Uhr & 22–08 Uhr
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Sonn-/Feiertage: ganztägig Ruhe
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Laute Gartengeräte:
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Werktags: nur 08–12 Uhr & 15–18 Uhr
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Kein Abbrennen von Feuerwerk oder Lautsprecherlärm, keine Schussgeräte erlaubt.
🌳 Natur- & Umweltschutz
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Gartenpflege soll ökologisch erfolgen. Kompost statt Abfall.
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Verbrennen von Gartenabfällen verboten.
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Herbizide (chemische Unkrautvernichter) sind verboten.
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Schnittverbot für Hecken/Bäume zwischen 1. März und 30. September, außer schonender Formschnitt.
🚫 Verstöße & Kontrolle
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Verstöße gegen die Ordnung können zur Kündigung des Pachtvertrags führen.
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Der Vorstand hat Hausrecht, darf Gärten kontrollieren und Personen bei Fehlverhalten den Zutritt verweigern.
Hier findest du die Zusammenfassung als PDF – in Deutsch, Englisch und Polnisch zum Herunterladen.